Aus welchem Land darf der Anbieter meiner Online Beratungssoftware kommen?

In erster Linie muss der Anbieter die Daten mit ausreichender Sicherheit DSGVO-konform verarbeiten.  Grundsatz ausgehen, wenn Anbieter in der EU müssen DSVGO Kriterien erfüllen, wie natürlich auch assisto und beranet.

Anders ist es, wenn der Anbieter für die Online Beratung nicht in der EU sitzt. Daten dürfen nur aus der EU heraus exportiert werden, wenn die EU festgestellt hat, das in dem Zielland ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau besteht. Das ist etwa in Bezug auf die Schweiz, Japan oder Kanada der Fall.

Es ist auch möglich Anbieter für Webinar, Beratungs- oder Konferenz-Tools aus den USA nutzen. Allerding gelten bei US-Anbietern weitergehende Voraussetzungen. Im Zweifelsfalle ist es sicherer einen EU-Anbieter für das Hosting eines Online Beratungsangebotes vorziehen.

Gerade bei vielen Anbietern aus den USA stellt sich die Frage ob die Nutzung rechtlich möglich ist. Seit 2020 wurde die Vertragsgrundlage vom EU Gerichtshof aufgekündigt, mehr Informationen hierzu gibt es unter:

https://de.wikipedia.org/wiki/EU-US_Privacy_Shield