Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung

Wie Sie sicherlich wissen, muss nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt eine solche vertragliche Vereinbarung abschließen. Unter der alten Terminologie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) war das Dokument als Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag oder ADV-Vertrag bekannt.

Die Anforderungen an einen solchen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten sind mit der DSGVO gestiegen. Wir haben für Sie einen speziell auf assisto zugeschnittenen Auftragsverarbeitungs-Vertrag vorbereitet, dieser hilft beiden Seiten (der zone35 GmbH & Co. KG als Betreiber von assisto und Ihnen) um bei der Auftragsverarbeitung (AV) für die notwendige Klarheit zu sorgen. Rechte und Pflichten werden in diesem Vertrag klar geregelt. So lassen sich die Vorgaben der DSGVO zur Rechenschaftspflicht und gemeinsamen Haftung besser und transparent erfüllen.

Unser assisto AVV Paket enthält folgende Unterlagen:
- Mustervorlage für einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung
- Sicherheitskonzept technisch organisatorische Massnahmen
- Checkliste Selbstauskunft zone35
- Datenschutz- und Datensicherheitskonzept assisto-Backend und assisto-Produkte

Sollten Sie als kirchlicher Träger erweiterte Anforderungen haben, so haben wir für Sie noch ein Zusatzformular vorbereitet. Eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag nach Artikel 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag (nur für kirchliche Träger).

Sie haben Fragen zum Datenschutz? Wir helfen gerne weiter: support@assisto.online

Ihr Team von assisto - weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie unter: https://assisto.online

Wir stellen unseren Kunden im Rahmen der Umsetzung eine Vertragsvorlage zur Auftragsdatenverarbeitung kostenfrei zur Verfügung.